Sachkundenachweis


Anerkannnte sachverständigen Stelle des Landes NRW


 Für einen Termin nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Kostenpunkt: 70€

Sachkundenachweis – umgangssprachlich „Hundeführerschein“ genannt 🐾


Der Sachkundenachweis besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen rund um das Thema Hund.


Der Nachweis gilt als bestanden, wenn mindestens 20 Fragen richtig beantwortet wurden.



Im Hundezentrum Haus KaStMa könnt Ihr den Sachkundenachweis für

  • 🐕 „Große Hunde“
  • 🐾 „Hunde bestimmter Rassen“

ablegen.


Hintergrundwissen:

Seit 2001 existiert in Deutschland das Landeshundegesetz (LHundG), das sieht in jedem Bundesland etwas anders aus. Hier in NRW muss die Mehrzahl der Hundehalter einen sogenannten Sachkundenachweis erbringen, allerdings gibt es dabei einige Unterschiede, die wichtigsten habe ich für euch zusammengefasst:

Große Hunde (§11 LHundG)

darunter fallen alle Hunde die über 40 cm Schulterhöhe oder über 20 kg Körpergewicht haben
es reicht wenn der Hundehalter einen Sachkundenachweis vorweisen kann.
Der Sachkundenachweis darf von einer dafür zertifizierten Person abgenommen werden.

Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG)

darunter fallen die Rassen:
 Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Napolitano, Mastino Espanol, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu, sowie deren Kreuzungen
jeder, der mit einer der oben genannten Rassen spazieren gehen möchte benötigt einen Sachkundenachweis. 
Es reicht nicht aus, wenn nur der Hundehalter einen hat.
Der Sachkundenachweis darf von einer dafür zertifizierten Person abgenommen werden.

Gefährliche Hunde (§3 LHundG)

darunter fallen die Rassen American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterier, sowie deren Kreuzungen
jeder, der mit einer der oben genannten Rassen spazieren gehen möchte benötigt einen Sachkundenachweis. Es reicht nicht aus, wenn nur der Hundehalter einen hat.
!!!Nur das zuständige Veterinäramt darf den Sachkundenachweis für gefährliche Hunde abnehmen!!